Fußball- EM: Public- Viewing mit der Gemeinde

Bald ist es wieder soweit und die EM wird ganz Deutschland ins Fußballfieber versetzen. Auch viele katholischen Gemeinden wollen zusammen Fußball gucken. Dabei müssen Kurzentschlossene einige Regeln beachten.

Deutschland steht wieder ein heißer Fußballsommer bevor, denn die Europameisterschaft wird in wenigen Wochen beginnen. Auch die Kolpingsfamilie Hannover- Ricklingen freut sich bereits und wird gemeinsam alle Spiele der Deutschen Mannschaft, das Halbfinale und Finale gemeinsam schauen. Sie hat bereits alles organisiert, um das Public- Viewing sorgenfrei genießen zu können.

Aber auch wenn eine Gemeinde jetzt erst entscheidet, in den Wochen ab dem 10. Juni gemeinsam Jubeln oder Leiden zu möchten, ist das noch kurzfristig möglich. Fernsehbilder von ARD und ZDF gehören allerdings der UEFA und der Ton bei der bertragung gehört rechtlich gesehen der GEMA - und diese beiden haben einige Regeln aufgestellt, an die sich Gemeinden unbedingt halten sollten, wenn sie empfindliche Geldstrafen vermeiden wollen:

1. Der Ort, an dem das Public- Viewing stattfinden soll, darf nicht mehr als 300 Personen fassen und ist nicht größer als 200 Quadratmeter.

2. Die Gemeinde nimmt kein Eintrittsgeld zur Veranstaltung und lässt sich nicht sponsern. Speisen und Getränke werden nicht verkauft.

3. Es werden keine offiziellen Markenzeichen oder Logos der UEFA genutzt, um die Veranstaltung zu bewerben oder den Raum zu schmücken.

4. Das TV- Signal darf nicht technisch verändert werden.

5. Die Veranstaltung wird bei der GEMA angemeldet, und zwar bei der für Niedersachsen zuständigen Abteilung unter der Mail- Adresse <link>bd-hh@gema.de. Da katholische Einrichtungen hier einen Preisnachlass bekommen, belaufen sich die Kosten auf rund 100 Euro. 

Wer trotz ordnungemäßer Anmeldung bei der GEMA erstmal keine Rechnung bekommt, sollte sich nicht wundern: Die GEMA ist derzeit nach eigenen Angaben mit den vielen Anmeldungen überlastet und braucht etwas Vorlaufszeit, um sich zu melden. Eine Anmeldung bei der UEFA ist nicht nötig, wenn alle oben stehenden Bedingungen erfüllt werden.