Gottesdienste - unter notwendigen Auflagen

In vielen Kirchen in der Region Hannover werden vom kommenden Wochenende, 16./17. Mai, an wieder Gottesdienste gefeiert werden. Das Bistum Hildesheim hat eine Handreichung vorgelegt, um den notwendigen Infektionsschutz einzuhalten.

Das Bistum Hildesheim weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme an öffentlichen Gottesdiensten insbesondere für gefährdete Personengruppen mit einem Risiko verbunden ist. Wörtlich heißt es in der Handreichung: Eine Wiederaufnahme der Gottesdienste wird mit großer Vorsicht und Umsicht zu gestalten sein. Vorrangiges Ziel bleibt es weiterhin, Infektionen zu vermeiden und die Ansteckungsrate weiter zu reduzieren.

Das unterstreicht auch der Hannoversche Regionaldechant Propst Dr. Christian Wirz: "Ein Ende der Corona-Pandemie ist nicht abzusehen. Durch das Beachten des Abstandsgebotes und der Hygienerichtlinien  ist es uns allen gelungen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Aber nach wie vor stecken sich Menschen mit ihm an, nach wie vor ist der Virus eine Gefährdung vor allem für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen. Ich freue mich, dass wir wieder Gottesdienst feiern können. Die Gemeinsamkeit in Gebet und Liturgie ist für uns Katholikinnen und Katholiken unverzichtbar. Aber es bleibt unsere Verpflichtung, dass wir dabei sorgsam, mit großer Vorsicht vorgehen und die notwendigen Vorgaben des Bistums konsequent umsetzen. Sorgfalt geht vor Eile. Lassen wir nicht nach, gut aufeinander und genau so gut auf uns selbst aufzupassen."

Die vom Bistum Hildesheim herausgegebene Handreichung enthält genaue Regeln und Hinweise für liturgische Feiern in Kirchen während der Corona-Pandemie.

  • Dazu gehört eine Zugangsbeschränkung: So richtet sich die Anzahl der Gottesdienstteilnehmerinnen und -teilnehmer nach der Größe des Kirchenraums. Eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person soll vorhanden sein.
  • Auch sollen die Gläubigen einen Abstand von eineinhalb Metern nach allen Seiten wahren. Die Sitzordnung wird so gestaltet, dass der Mindestabstand nie unterschritten wird. Unter Wahrung des Sicherheitsabstandes zu anderen Gottesdienstteilnehmern können Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, zusammensitzen.
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird empfohlen. Personen mit akuten Atemwegserkrankungen oder grippeähnlichen Symptomen erhalten keinen Zugang.
  • Die Kirchentüren bleiben für das Eintreten und Verlassen der Kirche geöffnet, damit die Türklinken nicht angefasst werden müssen. Türklinken und Geländer müssen regelmäßig gereinigt werden.
  • Wo es möglich ist, sollen getrennte Eingänge und Ausgänge markiert werden. Insbesondere vor Beginn und nach dem Ende des Gottesdienstes ist darauf zu achten, dass es nicht zu Grüppchenbildungen kommt. Vor und nach dem Gottesdienst muss der Kirchenraum gründlich gelüftet werden.
  • Um sowohl dem Wunsch der Gläubigen als auch der aktuellen Gefährdungssituation gerecht zu werden, sollten zunächst solche Gottesdienstformen gefeiert werden, bei denen sich die Ansteckungsgefahr durch ihre Gestaltung besonders gering darstellt. Dies ist insbesondere bei kurzen Wort-Gottes-Feiern von etwa 25 Minuten, Andachten und einfachen Gebetsformen gegeben.
  • Bei der Feier einer Heiligen Messe werden vor der Kommunionsausteilung Hinweise zur Durchführung gegeben. Auch hierbei sind die Abstands- und Infektionschutzregeln einzuhalten.
  • Auf das gemeinsame Singen während des Gottesdienstes soll verzichtet werden.
  • Freiluftgottesdienste können unter Beachtung der Abstandsregeln und mit geeigneten hygienischen Maßnahmen stattfinden. Bislang ist hierfür weiterhin die behördliche Genehmigung nötig. Wallfahrten und Wallfahrtsgottesdienste bleiben bis auf weiteres ausgesetzt.

Zurzeit arbeiten die Gremien der Pfarrgemeinden der katholischen Kirche in der Region Hannover daran, die Vorgaben für ihre Kirchen umzusetzen. Die Anzahl der möglichen Sitzplätze muss ermittelt werden. Die Plätze werden gekennzeichnet, begehbare Wege unter Berücksichtigung des Abstandgebot werden gekennzeichnet. Anmeldeverfahren für den Gottesdienstbesuch müssen eingerichtet werden auch um im Fall der Fälle Infektionsketten nachvollziehen zu können. Nicht zuletzt müssen sich Ordner*innen finden, die Hilfestellungen leisten, damit der Infektionsschutz gewahrt bleibt.

Die Hinweise des Bistums Hildesheim für die Wiederaufnahme der Gottesdienste und weitere Dokumente können hier abgerufen werden

Rüdiger Wala