Neue Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände

Am 1. Novemberwochenende wird in der katholischen Kirche gewählt

Immer, wenn ich in die Kirche gehe, freue ich mich darüber, wie schön unsere Kirche ist, sagt Christian Knake, und besonders freue ich mich darüber, dass ich das mit bewirkt habe. Denn Christian Knake ist schon seit vielen Jahren im Kirchenvorstand von St. Bonifatius in Gehrden. Und es ist die Aufgabe der Kirchenvorstände das Vermögen der Pfarrgemeinde zu verwalten, den Haushalt zu beschließen, die  Immobilien wie Kirche oder Pfarrheim in Stand zu halten und er ist auch für die Personalfragen zuständig.  Es ist nicht immer ganz einfach Beruf, Familie und Ehrenamt unter einen Hut zu bringen, so Knake, aber die Arbeit in der Pfarrgemeinde macht Spaß, auch wenn sie manchmal ganz schön zeitaufwendig ist.

 Vier Jahre dauert eine Amtszeit der ehrenamtlichen Kirchenvorsteher, genauso lange wie die der Pfarrgemeinderäte. Nur ist deren Aufgabe anders gelagert. Die Pfarrgemeinderäte sind zuständig für die Repräsentation der  Pfarrgemeinde nach außen, kümmern sich zusammen mit dem Pfarrer oder dem Seelsorgeteam um die Pastoral, also um alle Fragen der Seelsorge.

Am kommenden Wochenende werden unter dem Motto aufgekreuzt in allen Pfarrgemeinden die Laiengremien neugewählt. Nicht überall war es einfach Kandidaten zu finden, die sich für vier Jahre verpflichten wollen. Die Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren hat sich geändert, sagt Regionaldechant Propst Martin Tenge. Nicht das es weniger gibt, die generell bereit wären, ehrenamtlich etwas zu tun, sondern sie verpflichten sich eher für bestimmte und zeitlich befristete Projekte.

In einigen Gemeinden werden bei dieser Wahl allerdings keine Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände mehr gewählt, sondern so genannten Pastoralräte. Dabei handelt es sich im engeren Sinn um Kirchenvorstände, die um die pastoralen Aufgaben erweitert sind. Der Vorteil dabei liegt klar auf der Hand. Man braucht weniger Kandidaten. Manko: Konnten im Pfarrgemeinderat bislang auch Jugendliche ab 16 Jahre gewählt werden, ist dies beim Pastoralrat nicht mehr möglich, denn hier gilt die Satzung für Kirchenvorstände.

Am 6. Und 7. November wird nun gewählt. Die Wahllokale sind meist rund um die Gottesdienstzeiten geöffnet. Wer verhindert ist, zur Wahl zu gehen, kann auch die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch nehmen. Auskünfte erteilen die Pfarrämter.