Schließung von 18 Kirchen steht zur Diskussion

Verwaltungsvorlage soll bis Oktober diskutiert werden

Hannover (pkh) - Alle Pfarrgemeinden des Bistums Hildesheim standen mit ihren Kirchen auf dem Prüfstand. Eine Arbeitsgruppe der Hauptabteilung Pastoral hat geschaut, welche der insgesamt 438 Kirchen noch für die Seelsorge notwendig sind. Heraus kam eine Einteilung der Gotteshäuser in sechs Kategorien. Sie reicht von A = für die Pastoral unentbehrlich bis C2 für die pastorale Entwicklung nicht unbedingt nötig, ihre Profanierung ist vorzusehen. Profanierung bedeutet, dass das Allerheiligste aus dem Tabernakel genommen wird und die Kirche in einem offiziellen Akt von ihrer ausschließlich religiösen Nutzung entbunden wird. Einer nichtreligiösen Nachnutzung steht dann nichts mehr im Wege. In diese Kategorie fallen im Dekanat Hannover gleich 18 Kirchen: St. Michael (Hannover-Wülfel), St. Bruder Konrad (Hannover), St. Christophorus (Hannover, Stöcken), Liebfrauen (Langenhagen), Maria-Frieden (Hannover-Buchholz), St. Barbara (Hänigsen), Hl. Familie (Ronnenberg-Empelde), St. Jakobus d. Jüngere (Weetzen), Herz Mariä (Arnum), St. Christophorus (Holtensen), St. Hedwig (Springe-Völksen), Corpus Christi (Garbsen-Havelse), St. Martin (Neustadt-Schneeren), Unbeflecktes Herz Mariä (Neustadt-Mandelsloh), Hl. Kreuz (Luthe), Hl. Familie (Rodewald), Liebfrauen (Münchehagen).

Dazu kommen noch ein paar Kirchen in der Kategorie C1. Auch diese Kirchen erscheinen, so heißt es in der Definition der Kategorie, für die pastorale Entwicklung nicht unbedingt notwendig zu sein, aber es bestehe jedoch kein Anlass, ihre Profanierung vorzusehen. Das bedeutet, dass es bei Baumaßnahmen keine Zuschüsse mehr vom Bistum gibt. Auch die laufenden Kosten für diese Kirchen werden in den Schlüsselzuweisungen, also im Haushalt, nicht mehr berücksichtigt.

Der pastorale Bedarf der in Kategorie B eingestuften Kirchen soll mittelfristig überprüft werden.

Alle Kirchen des Bistums Hildesheims sind in einer Verwaltungsvorlage entsprechend aufgeführt. Bis Oktober haben die Gemeinden und Dekanate Zeit, sich zu diesem Entwurf zu äußern. Aufgrund der Rückläufe soll das Arbeitspapier dann noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden. Erst danach will die Bistumsleitung eine endgültige Entscheidung treffen.