Weitere Reformen im Kirchlichen Arbeitsrecht angemahnt

Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Hildesheim wählt in Hannover einen neuen Vorstand

Neuer Vorstand und ein eindringlicher Appell für mehr Mitbestimmung im „Dritten Weg“: das ist das Fazit der Delegiertenversammlung der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Hildesheim.

Zügig, ohne Konflikte und mit jeweils komfortablen Mehrheiten: Die Wahlen bringt die Versammlung schnell hinter sich. Kerstin Bettels (Krankenhaus St. Bernward, Hildesheim) wird als Vorsitzende ebenso wiedergewählt wie Michael Garda (Kinder- und Jugendhilfe St. Nikolaus, Braunschweig) als Schriftführer. Neue stellvertretende Vorsitzende ist Barbara Kreutzer (Stiftung Altenhilfe, Hildesheim).

Seit 2011 werden sieben weitere Vorstandsmitglieder für bestimmte Fachbereiche gewählt. Ihre Arbeit fortsetzen werden Sonja Ritthaler (Altenheim St. Monika, Hannover) für die Altenheime und Sozialstationen, Stefan Richter (Heimstatt Röderhof, Diekholzen) für die Heime und Werkstätten, Timo Becker (Diözesancaritasverband Hildesheim) für die Ortscaritasverbände, Dr. Gerd Kappelmann (Vinzenzkrankenhaus, Hannover) für die Krankenhäuser und Peter Schmidt (Katholische Kita Groß Förste) für den großen Bereich der Kindertagesstätten im Bistum. Neu im Vorstand sind Christoph Busche (Gymnasium Mariano-Josephinum, Hildesheim) für die Schulen und Guido Hartmann (Katholische Kirche in der Region Hannover) für den Bereich verfasste Kirche.

Im Mittelpunkt der Versammlung steht die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die Bischof Heiner Wilmer für das Bistum Hildesheim zum 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt hat. Einer der Kernpunkte der Novelle: Die private Lebensgestaltung unterliegt keiner rechtlichen Bewertung mehr. Das umfasst insbesondere Beziehungsleben und die Intimsphäre.

Anstoß für die Veränderung war die Initiative „OutInChurch“, bei sich queere Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich in der katholischen Kirche in Deutschland tätig sind, für ein Ende jeglicher Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität stark gemacht habe. „Wir haben massiv dafür eingesetzt und sind froh, dass dieses Ziel erreicht wurde“, sagt Kerstin Bettels. Sie mahnt aber weitere Reformen des Kirchlichen Arbeitsrechts an: „Wir sind in der Bundesarbeitsgemeinschaft, dem Zusammenschluss aller DiAGen in Deutschland, aktiv.“ Dort wurde gemeinsam ein Forderungskatalog, der eine weite reichende Reform der dem Kirchlichen Arbeitsrecht zugrunde liegenden Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) vorsieht.

Dieser Katalog ist zum Ende des Jahres 2022 dem Verband der deutschen Diözesen (VDD) vorgelegt worden. „Wir setzen auf eine Revision der MAVO, in der sich dem Betriebsverfassungsgesetz weiter angenähert wird“, betont Bettels. Das bedeutet vor allem mehr Mitbestimmung in Fragen der sozialen und organisatorischen Ausgestaltung einer kirchlichen Einrichtung. Das folgt auch einer Absicht der Bundesregierung. In Ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP vereinbart, gemeinsam mit den Kirchen zu prüfen, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann.

Bettels ermutigt die MAVen, ihre Interessen mit Nachdruck zu vertreten: „Die Einhaltung der MAVO ist die Pflicht und das Recht, die MAVO gilt für beide Seiten, also auch für die Dienstgeber.“ Realität sei aber auch, dass MAVen nicht auf Augenhöhe respektiert werden: „Vertrauensvolle Zusammenarbeit geht anders.“ Das habe man zuletzt bei Strukturveränderungen im Diözesancaritasverband gesehen, „wo wir der Geschäftsleitung die Grundzüge des kirchlichen Arbeitsrechts erklären müssten.“ Das sei beschämend und ein Hinweis darauf, dass es ein Mehr an Mitbestimmung im Kirchlichen Arbeitsrecht geben muss.

Zurzeit engagieren sich im Bistum Hildesheim 531 Mitarbeitendenvertreter in 131 MAVen. Die Vertretungen sind unterschiedlich groß – von einem Mitglied in kleinen Einrichtungen (insgesamt 18 MAVen) bis hin zu 15 – im Krankenhaus St. Bernward. Die meisten MAVen (51) haben drei Mitglieder. Sie vertreten damit Einrichtungen, die zwischen 16 und 50 Wahlberechtigte Mitarbeitende haben.

Rüdiger Wala